Hygiene in der Podologie

Die Hygiene ist im letzten Jahrhundert ein Gebiet der medizinischen Wissenschaft geworden. Dieses Fachgebiet befasst sich mit der Erhaltung der Gesundheit und der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten, sowie von körperlichen oder geistigen Schäden.

Hygiene definiert sich im griechischen aus dem Wort hygienos = gesund, hygies = Gesundheit, Das Substantiv und der Name der gr. Göttin ist: Hygieia.

Die verschiedensten Wissenschaftsgebiete werden einbezogen, um durch hygienische Massnahmen den Menschen Lebensbedingungen zu schaffen, die zur Erhaltung der Gesundheit nötig sind. Sehr deulich ist dies bei der Entwicklung der Krankenhaushygiene zu beobachten. Daraus werden für die Fusspflege verschiedene Arbeitstätigkeiten abgeleitet. Diese wiederum haben die Aufgabe Infektionen zu verhüten, dadurch daß diese gezielt bekämpft werden. So wird unter Anwendung von Desinfektion und Sterilisation der „Hospitalismus” verhindert. Im Falle der Fusspflege ist Hospitalismus eine erworbene Infektion durch Hauskeime der Praxis.

Es gibt verschiedene Ursachen einer solchen Infektion:

  • Nachlässigkeit im Umgang mit den Vorschriften
  • Mangelnde Qualifikation der Mitarbeiter
  • Antibiotika wird sorglos eingesetzt
  • Immunologischer Status von mehr geschwächten Patienten
  • Alte Bausubstanz der Praxisräume

Hauptsächlich interessiert uns der sogenannte „Nosokomiale Infekt”, also der infektiöse Hospitalismus. Er beschreibt jeden durch Mikroorganismen hervorgerufene Infekt, der sich auf einen Praxisaufenthalt zurückführen läßt. Wir unterscheiden zwischen einem infektiösen und einem psychischen Hospitalismus. Der psychische Hospitalismus ist eher auf  verhaltensauffällige Zustände zurückzuführen: Patienten haben Angst oder leiden unter Kontaktstörungen.

Ursachen für Hospitalismus sind u.a. noch folgende Faktoren:

  • Personalhände
  • Haare aller beteiligter Personen
  • Personalbekleidung
  • Schuhe
  • Infektiöse Mitarbeiter (Keimträger)
  • Instrumente
  • Fräser, Schleifer & Bohrer
  • Apparaturen
  • Pflegeutensilien
  • Fußtücher, Wäsche allgemein
  • Gemeinschaftshandtücher
  • Staubablagerungen (Aufwirbeln durch Luftzug)

Die Desinfektion:

streng formuliert „die Entseuchung” ist die Beseitigung der Infektionsgefahr durch Abtötung oder Verminderung der Erreger mittels physikalischer oder chemischer Verfahren. Dabei wird ein Gegenstand in einen Zustand gebracht in dem er nicht mehr infizieren kann. Der entscheidende Faktor für eine wirksame Desinfektion sind:

1. Dosierung ((Konzentration) des Desinfektionsmittels (DM)

2. Die Temperatur bei der physikalischen oder thermischen Desinfektion

3. Die Einwirkzeit bei der chemisch physikalischen Desinfektion

Merke: Immer zuerst desinfizieren und dann mechanisch reinigen!!!!

<Hier den neuen Desinfektionsplan einfügen!>

Die Anwendung des Desinfektionsplan`s wurde vom Gesetzgeber auf alle Praxen und Institute, in denen Fußpflege oder Podologie ausgeübt wird, ausgeweitet.

Desinfektionsmethoden können eingeteilt werden in:

Physikalische, wie Feuer, feuchte Hitze, Strahlen. Chemische, wie das Einlegen des Instrumentariums, die Scheuer-Wischmethode und die Sprühdesinfektion.

Desinfizieren wenn nötig! Wirksame Mittel sinnvoll einsetzen - doch nicht immer und überall!

Die Anforderungen an ein Desinfektionsmittel und seine Wirkung:

- wirksam gegen Mikroben

- Haut- und Schleimhautfreundlich

- Flächen- und Materialschonend

- praktische Handhabung

- kurze Einwirkzeit

- geruchlos

- ungiftig

- preisgünstig

Die Händedesinfektion ist sowohl vor als auch nach jeder Behandlung durchzuführen. Die Hautdesinfektion des Fußes mit einem geeigneten Mittel ist immer in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit durchzuführen. Offene Wunden, Granulome, Entzündungen oder Warzen machen dies nötig.

Die Sterilisation:

Bei der Sterilisation handelt es sich um ein abtöten oder inaktivieren von Mikroorganismen durch physikalische oder chemische Verfahren. Das Ziel der Sterilisation ist absolute Keimfreiheit.

Klinische Definition der Sterilisation: Ein Stoff wird als steril definiert, der mit anerkannten Sterilisationsverfahren behandelt wurde. Die Verpackung muß so gesichert sein, daß dieser Zustand bis zum Gebrauch erhalten. bleibt.

Das angewandte Verfahren ist abhängig von der Beschaffenheit des zu sterilisierenden Materials. In der Praxis werden Verfahren wie das Autoklavieren (Dampfsterilisation) oder die Heißluftsterilisation eingesetzt. Fernerhin sind klinisch die Gas- oder Strahlensterilisation üblich. In der Zukunft wird der Gesetzgeber in Deutschland vermehrt dazu übergehen, dass das Autoklavieren Pflicht wird.

Überwachung und Überprüfung der Sterilisatoren beinhaltet die optische Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit der Geräte. Falls keine Geräteselbstkontrolle (Alarm) installier ist, muß regelmäßig die erreichte Temperatur dokumentiert werden. Die chemisch-optische Kontrollen finden durch Teststreifen zwischen dem Sterilgut statt. Eine biologische Kontrolle findet mit Sporenpäckchen statt, diese werden nach der Sterilisation in größeren Abständen an ein Chemisches Untersuchungsinstitut eingesandt.

Es ist auch wichtig die einzelnen Verfahren und das Sterilisationsgut aufeinander abzustimmen. Klinisch ist das vakuumverpackte Sterilisationsgut Pflicht. Praxisstandard ist zumindest die trockene, staubfreie Aufbewahrung. Am besten noch das Sterilisationsgut mit Datum versehen, da diese Haltbarkeit nur 4 Wochen beträgt. Es ist zu beachten, daß z.B. keine gewöhnlichen Metallfräser in einem Heißluftsterilisator mit anderen Metallgegenständen (Gitter, Bleche) in Berührung kommen, da diese Fräser ansonsten dunkel verfärben. Besser noch bei der Neuausstattung sofort auf Edelstahl- oder Hartmetallfräser ausweichen. Schleifbänder sind genaugenommen Einmalartikel. Schleifbandträger können nur in Desinfektionslösungen eingelegt werden. Verchromte oder vernickelte Instrumente sind in einer Praxis eigentlich nicht mehr zeitgemäß.

Grundregeln im Umgang mit Sterilgut:

  • staubfreie Lagerung
  • trockene Aufbewahrung
  • Datum der Sterilisation
  • od. „verwendbar bis ...” (4 Wochen)
  • intaktes Gefäß oder Verpackung
  • korrekte aseptische Entnahme

In erster Linie wollen wir heute in Bezug auf die Instrumentenlagerung einen praktikablen Weg aufzeigen.

In dem beiliegendem Ablaufplan ist zu erkennen, wie die Instrumente nach der Sterilisation im Autoklaven ihren vorgeschriebenen Weg gehen. Es kann in Varianten folgendermaßen ablaufen:

Der Sterilisationsvorgang ist beendet. Danach werden sie in einem staubfreien Schrank oder einer UVC-Box mit HNS-Entkeimungsstrahler gelagert. Von dort wandern sie in die geschlossene Schublade des Arbeitsschrankes. Die benötigten Instrumente entnimmt man während der Behandlung und legt sie auf dem Arbeitstisch in einem neuen Behältnis ab. Nach Beendigung der Behandlung werden sie wieder in das praxiseigene Labor überführt und dort in einer Desinfektionswanne oder Ultraschallbad eingelegt. Nach der vorgegebenen Einwirkzeit spült man sie mit destilliertem Wasser ab und trocknet das Instrumentarium 30 min. mit Heißluft bei 100 0 C.  Jetzt können mehrere Instrumentensätze im Autoklaven wieder sterilisiert werden.

Eine elegante Methode ist das Behandeln der Instrumente im Waschautomat. Dieser faßt mindestens bis zu 10 Instrumentensätze. Hier wird mit hohen Temperaturen von über 90 0 C und Wasserdruck, sowie chemischen Zusätzen das Sterilgut gereinigt, desinfiziert und sterilisiert. Die Trocknung erfolgt bei 100 0 C. Eine Autoklavierung ist auch danach möglich – soweit erforderlich. Danach kommt es zu einer Rückführung in den Praxiskreislauf.

 

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