L A S E R   gegen Fußbeschwerden

Der Softlaser verspricht  in der med. Fußpflege interessante Erfolge.

Wolfgang Knörzer berichtet über Erfahrungen. Der Einsatz des Soft-lasers im medizinischen, kosmetischen und auch privaten Bereich nimmt zu, und zwar international.

 In Deutschland haben medizinische Fußpfleger in Anbetracht der gesetzlichen Vorschriften immer wieder Probleme mit der Frage: "Darf ich mit dem Softlaser die eine oder andere helfende /heilende Therapie durchführen, oder darf ich das nicht?"

Dazu ist zu sagen, daß es für den Einsatz eines Softlasers gesetzliche Vorschriften  sicherheitstechnischer Art gibt.

Zu den beruflichen Voraussetzungen: Der Bundesgesundheitsrat der BRD hat am 12.12.78 den Beruf als med. Assistenzberuf, ja sogar als nichtärztlichen Heil- und Fachberuf des Gesundheitswesens  eingestuft. Das bedeutet für uns, daß wir auf Weisung und unter Verantwortung des Arztes handeln, wenn es um eine Heilbehandlung geht, die über den üblichen Rahmen einer med. Fußbehandlung hinaus geht  - nähmlich die pflegerische, vorbeugende und stär- kende Behandlung des geschwächten menschlichen Fußes bei gesunden Personen.

Wolfgang Knörzer, Pforzheim
 

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